Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsamtserwerbsverordnung
BAEVAnlage 1 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit nicht lehramtsbezogenem Studienabschluss
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 BAEV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.