Gesetze / Börsengesetz

BörsG

§ 30 (weggefallen)

Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen

Für § 30 BörsG liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 26h § 28