Gesetze / Aufenthaltsverordnung
AufenthV§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- VG Aachen, 01.02.2012 – 8 K 848/10
- VG Aachen, 14.03.2012 – 8 K 1159/10
- BVerwG, 19.03.2013 – 1 C 12/12Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Nebeneinander mehrerer Aufenthaltstitel; Gebühr für die Ausstellung eines AufenthaltsdokumentsZitiert von 21
3 Entscheidungen zu § 44a AufenthV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.