Gesetze / Aufenthaltsgesetz

AufenthG

§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung

Stand: 18.11.2023

VerwaltungsrechtBund4 Fassungen106 Entscheidungen

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.

§ 18 § 18b