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§ 18a AufenthG 2004 — Fachkräfte mit Berufsausbildung

Aufenthaltsgesetz

Stand: 18.11.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.