Gesetze / Aufenthaltsgesetz

AufenthG

§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Stand: 18.11.2023

VerwaltungsrechtBund3 Fassungen42 Entscheidungen

Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.

§ 18a § 18c