§ 19b ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthG%202004/19b?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel nach der Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1) zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthG%202004/19b?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn
Führungskraft im Sinne diese Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine Weisungen erhält. Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme ein. Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau sowie angemessene Berufserfahrung verfügt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthG%202004/19b?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn
Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und entlohnt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthG%202004/19b?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Die ICT-Karte wird erteilt
Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten Höchstfristen nicht überschritten werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthG%202004/19b?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthG%202004/19b?asof=2019-06-10#abs-6 (6) Die ICT-Karte wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn
Änderungsverlauf
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12.06.2020 Ausfertigung
§ 19b geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1241)
BGBl. 2020 I S. 1241
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.