Gesetze / Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG§ 7b (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 7b AsylbLG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 7b AsylbLG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Minden, 04.02.2015 – 3 K 2651/13
- BSG, 30.10.2013 – B 7 AY 2/12 R(Asylbewerberleistung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung - keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG - Beschränkung auf bereits festgestellte Ansprüche)Zitiert von 38
- LSG NRW, 17.02.2025 – L 20 AY 18/19
- LSG NRW, 23.05.2007 – L 20 B 22/07 AY ERZitiert von 1
- SG Düsseldorf, 06.09.2006 – S 28 AY 6/06 ER
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.02.2019 Ausfertigung
§ 7b geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2019 (BGBl. I 162)
BGBl. 2019 I S. 162
BGBl. 2019 I S. 162
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26.07.2016 Ausfertigung
§ 7b aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 9 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 1824)
BGBl. 2016 I S. 1824
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24.09.2008 Ausfertigung
§ 7b geändert durch Artikel 2e des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I 1856)
BGBl. 2008 I S. 1856
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.