Gesetze / Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG§ 7b (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- VG Minden, 04.02.2015 – 3 K 2651/13
- BSG, 30.10.2013 – B 7 AY 2/12 R(Asylbewerberleistung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung - keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG - Beschränkung auf bereits festgestellte Ansprüche)Zitiert von 36
- LSG NRW, 17.02.2025 – L 20 AY 18/19
- LSG NRW, 23.05.2007 – L 20 B 22/07 AY ERZitiert von 1
- SG Düsseldorf, 06.09.2006 – S 28 AY 6/06 ER
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 7b AsylbLG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.