§ 87e Übergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.10.2026
Für die Durchführung des Asylverfahrens zur Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit von Asylanträgen sowie für die Durchführung des Verfahrens zum Entzug des internationalen Schutzes gilt Artikel 79 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348. Diese Regelung gilt auch hinsichtlich des Asylgesetzes in der Fassung bis zum 12. Juni 2026 und für die Prüfung der Asylberechtigung und der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen des Asylverfahrens sowie für die Durchführung des Verfahrens zum Entzug der Asylberechtigung und des Widerrufs und der Rücknahme der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes. Soweit die Verordnung (EU) 2024/1348 Informationspflichten vor dem Zeitpunkt der Antragseinreichung vorsieht, sind diese Informationen spätestens bei der Einreichung des Antrags zur ab diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zur Verfügung zu stellen.
Wird zitiert von 94 Entscheidungen zu § 87e AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2026 – 15a K 3706/23.AZitiert von 39
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2026 – 5a L 1151/26.AAnordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung im Asyl-Zweitantragsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2026 – 1a K 6251/25.AKein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Staatsangehörigen nach dem Sturz des Assad-Regimes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 13.07.2026 – 27 K 9706/25.AAnwendung der Verordnung (EU) 2024/1347 auf vor dem 12.6.2026 eingereichte Asylanträge; Voraussetzungen subsidiären Schutzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Köln, 01.10.2026 – 22 K 2241/25.AAnwendbares Recht für vor dem Stichtag der GEAS-Reform gestellte Asylanträge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 22.07.2026 – 22 K 3523/23.AAsylrecht: Anwendbares Recht für vor dem 12. Juni 2026 eingereichte Asylanträge nach Inkrafttreten der GEAS-Reform Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 12.10.2026 – 22 L 2590/26.AAnordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsandrohung; Anwendbares Recht bei Altanträgen nach der GEAS-Reform Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 09.10.2026 – 22 L 2447/26.AErfordernis einer völkerrechtlich verbindlichen Zusicherung EMRK-konformer Haftbedingungen bei Abschiebungsandrohung in die Türkei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 05.10.2026 – 22 L 2454/26.AAsylfolgeantrag: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Unzulässigkeitsentscheidung und Anforderungen an Wiederaufgreifensgründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87e AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.