§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BVerwG, 04.07.2019 – 2 C 38/17Erstattung der Kosten der Bildschirmarbeitsbrille eines Gerichtsvollziehers
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2017 – 2 A 11804/16
- VG Neustadt an der Weinstraße, 03.11.2016 – 1 K 458/16.NW
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 – 9 S 778/04Zitiert von 8
- BAG, 20.07.2022 – 10 AZR 41/22Tariflicher Erschwerniszuschlag - AtemschutzmaskeZitiert von 6
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 – 4 TaBV 2/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 – 2 Sa 361/13Zitiert von 1
- VG Wiesbaden, 02.10.2013 – 1 K 735/12.WIZitiert von 1
- OLG Hamm, 09.08.2006 – 1 Ss OWi 417/06
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 ArbSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Rechtsverordnungen nach § 18 können auch erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder von Beschlüssen internationaler Organisationen oder von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, erforderlich ist, insbesondere um Arbeitsschutzpflichten für andere als in § 2 Abs. 3 genannte Personen zu regeln.