Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 56 Vorbereitung der streitigen Verhandlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/56#abs-1 (1) Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, daß sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann. Zu diesem Zweck soll er, soweit es sachdienlich erscheint, insbesondere
Von diesen Maßnahmen sind die Parteien zu benachrichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/56#abs-2 (2) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 gesetzten Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Die Parteien sind über die Folgen der Versäumung der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 gesetzten Frist zu belehren.
Wird zitiert von 89 Entscheidungen zu § 56 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Köln, 27.10.2016 – 5 Ca 4634/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2023 – 8 Sa 104/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2007 – 5 Sa 515/06
- BAG, 14.03.2013 – 8 AZR 154/12Zitiert von 8
- BAG, 14.03.2013 – 8 AZR 155/12Zitiert von 1
- BAG, 14.03.2013 – 8 AZR 153/12Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang - Betriebsteil, Teilbetrieb oder selbstständiger Betrieb - Sozialauswahl - MassenentlassungsanzeigeZitiert von 152
Zuletzt entschieden
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.2025 – 8 Sa 27/25
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.2025 – 8 Sa 28/25
- ArbG Gelsenkirchen, 06.05.2025 – 1 Ca 1608/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.1990 Ausfertigung
§ 56 eingefügt und geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I 2847)
BGBl. 1990 I S. 2847
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.