§ 28a
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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19.10.2012 Ausfertigung
§ 28a aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I 2192)
BGBl. 2012 I S. 2192
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15.06.2005 Ausfertigung
§ 28a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2005 (BGBl. I 1642 117)
BGBl. 2005 I S. 1642
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.