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Artikel 1 · BT-Drs. 15/4293 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des ApoG)

Zu Artikel 1 (Änderung des ApoG)
Zu Nummer 1 (§ 11)
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neufassung des
§ 14.
Drucksache 15/4293 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 14)
Die Angleichung des § 14 an die Vorschriften über den
freien Warenverkehr nach den Artikeln 28 bis 30 des
EG-Vertrages erfordert eine umfassende Neugestaltung des
§ 14. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass na-
tionale Regelungen, die den innergemeinschaftlichen Aus-
tausch von Waren und Dienstleistungen behindern, nur so-
weit zulässig sind, wie sie zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit erforderlich sind.
Zu Absatz 1
Die Neufassung dient der Klarstellung, dass auch Angehö-
rige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Ge-
meinschaften oder eines der anderen Vertragsstaaten des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als
Apotheker oder Apothekerin einer Krankenhausapotheke
angestellt werden können. Die neuen Sätze 2 und 3 entspre-
chen § 14 Abs. 4a der bisherigen Fassung. Der Hinweis auf
die Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch wurde durch das Erfordernis einer
Beratung nach Maßgabe einer zweckmäßigen und wirt-
schaftlichen Arzneimitteltherapie ersetzt. Dies entspricht der
Formulierung in Absatz 5 Nr. 4. Grundlage und Maßstab für
diese Beratung bleibt aber selbstverständlich das Wirtschaft-
lichkeitsgebot des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Zu Absatz 2
Die Sätze 1 und 2 sind identisch mit Absatz 3 Satz 1 und 2
bisheriger Fassung. Satz 3 enthält eine Folgeänderung im
Hinblick auf die Neufassung von Absatz 5.
Zu Absatz 3
Die Vorschrift entspricht Absatz 2 Satz 1 der bisherigen
Fassung. Dessen zweiter Halbsatz erübrigt sich durch die
Regelung des Absatzes 5 Satz 3.
Zu Absatz 4
Die Neufassung berücksichtigt, dass ge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.950 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/4293, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.385–24.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 68951af29934c4b5….

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