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Artikel 1 · BT-Drs. 15/4293 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des ApoG)
Zu Artikel 1 (Änderung des ApoG) Zu Nummer 1 (§ 11) Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neufassung des § 14. Drucksache 15/4293 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 14) Die Angleichung des § 14 an die Vorschriften über den freien Warenverkehr nach den Artikeln 28 bis 30 des EG-Vertrages erfordert eine umfassende Neugestaltung des § 14. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass na- tionale Regelungen, die den innergemeinschaftlichen Aus- tausch von Waren und Dienstleistungen behindern, nur so- weit zulässig sind, wie sie zum Schutz des Lebens und der Gesundheit erforderlich sind. Zu Absatz 1 Die Neufassung dient der Klarstellung, dass auch Angehö- rige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Ge- meinschaften oder eines der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Apotheker oder Apothekerin einer Krankenhausapotheke angestellt werden können. Die neuen Sätze 2 und 3 entspre- chen § 14 Abs. 4a der bisherigen Fassung. Der Hinweis auf die Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wurde durch das Erfordernis einer Beratung nach Maßgabe einer zweckmäßigen und wirt- schaftlichen Arzneimitteltherapie ersetzt. Dies entspricht der Formulierung in Absatz 5 Nr. 4. Grundlage und Maßstab für diese Beratung bleibt aber selbstverständlich das Wirtschaft- lichkeitsgebot des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Zu Absatz 2 Die Sätze 1 und 2 sind identisch mit Absatz 3 Satz 1 und 2 bisheriger Fassung. Satz 3 enthält eine Folgeänderung im Hinblick auf die Neufassung von Absatz 5. Zu Absatz 3 Die Vorschrift entspricht Absatz 2 Satz 1 der bisherigen Fassung. Dessen zweiter Halbsatz erübrigt sich durch die Regelung des Absatzes 5 Satz 3. Zu Absatz 4 Die Neufassung berücksichtigt, dass ge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.950 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4293, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.385–24.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 68951af29934c4b5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP