Gesetze / Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
AktGEG§ 26 Kommanditgesellschaften auf Aktien
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten sinngemäß für Kommanditgesellschaften auf Aktien.
Änderungsverlauf
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19.12.1985 Ausfertigung
§ 26 geändert und eingefügt und neu gefasst durch Artikel 10 Abs. 11 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I 2355)
BGBl. 1985 I S. 2355
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25.10.1982 Ausfertigung
§ 26 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 1982 (BGBl. I 1425)
BGBl. 1982 I S. 1425
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13.12.1978 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 1978 (BGBl. I 1959)
BGBl. 1978 I S. 1959
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