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Artikel 10 · BT-Drs. 10/317 · S. 132

Zu Artikel 10 — Aufhebung und Änderung weiterer

Zu Artikel 10 — Aufhebung und Änderung weiterer
Gesetze
Die Änderung einzelner Vorschriften verschiedener
weiterer Gesetze ist erforderlich, um sie an die in
den Artikeln 1 bis 8 vorgesehenen Änderungen an-
zupassen. Dabei geht es nur zum geringeren Teil
um inhaltliche Änderungen. Überwiegend handelt
es sich um terminologische Anpassungen sowie um
die Berichtigung von Verweisungen. Soweit Gesetze
aus diesem Grunde geändert werden müssen, wur-
den auch Folgeänderungen aufgenommen, die bei
der Änderung anderer Gesetze nicht berücksichtigt
wurden.
Zu Absatz 1 — Änderung des Wohnungsgemeinnüt-
zigkeitsgesetzes
Die Streichung in § 26 Abs. 3 Satz 2 ist erforderlich,
weil der den Jahresabschluß erläuternde Teil des
Geschäftsberichts künftig durch den in den Jahres-
abschluß einbezogenen Anhang ersetzt werden soll.
Die Änderung in Satz 3 trägt der vorgesehenen
Übernahme der Regelungen über die Abschlußprü-
fung in das Handelsgesetzbuch Rechnung.
Zu Absatz 2 — Änderung der Vergleichsordnung
Zu Nummer 1 — § 5 VerglO
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen nach
Handelsrecht buchführungspflichtige Schuldner
künftig verpflichtet werden, ihre vollständigen Jah-
resabschlüsse vorzulegen. Der Sprachgebrauch ent-
spricht dem des neuen § 39 Abs. 2 HGB, der auf das
Dritte Buch des HGB verweist. Der Jahresabschluß
umfaßt danach (§ 237 Abs. 1 HGB) neben der Bilanz
auch die Gewinn- und Verlustrechnung und einen
die beiden ersteren erläuternden und ergänzenden
Anhang. Allerdings kann in den Fällen des neuen
§ 237 Abs. 1 Satz 2 HGB der Jahresabschluß aus-
schließlich aus der Bilanz und der Gewinn- und Ver-
lustrechnung bestehen, weil die dort bezeichneten
Unternehmen keinen Anhang aufzustellen brau-
chen.
Zu Nummer 2 — § 107 VerglO
Bei der Ersetzung der Angaben handelt es sich
lediglich um ei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.041 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 10/317, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 632.505–652.546 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2a08625fa37752aa….

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