Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 10/317 · S. 132
Zu Artikel 10 — Aufhebung und Änderung weiterer
Zu Artikel 10 — Aufhebung und Änderung weiterer Gesetze Die Änderung einzelner Vorschriften verschiedener weiterer Gesetze ist erforderlich, um sie an die in den Artikeln 1 bis 8 vorgesehenen Änderungen an- zupassen. Dabei geht es nur zum geringeren Teil um inhaltliche Änderungen. Überwiegend handelt es sich um terminologische Anpassungen sowie um die Berichtigung von Verweisungen. Soweit Gesetze aus diesem Grunde geändert werden müssen, wur- den auch Folgeänderungen aufgenommen, die bei der Änderung anderer Gesetze nicht berücksichtigt wurden. Zu Absatz 1 — Änderung des Wohnungsgemeinnüt- zigkeitsgesetzes Die Streichung in § 26 Abs. 3 Satz 2 ist erforderlich, weil der den Jahresabschluß erläuternde Teil des Geschäftsberichts künftig durch den in den Jahres- abschluß einbezogenen Anhang ersetzt werden soll. Die Änderung in Satz 3 trägt der vorgesehenen Übernahme der Regelungen über die Abschlußprü- fung in das Handelsgesetzbuch Rechnung. Zu Absatz 2 — Änderung der Vergleichsordnung Zu Nummer 1 — § 5 VerglO Durch die vorgeschlagene Änderung sollen nach Handelsrecht buchführungspflichtige Schuldner künftig verpflichtet werden, ihre vollständigen Jah- resabschlüsse vorzulegen. Der Sprachgebrauch ent- spricht dem des neuen § 39 Abs. 2 HGB, der auf das Dritte Buch des HGB verweist. Der Jahresabschluß umfaßt danach (§ 237 Abs. 1 HGB) neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung und einen die beiden ersteren erläuternden und ergänzenden Anhang. Allerdings kann in den Fällen des neuen § 237 Abs. 1 Satz 2 HGB der Jahresabschluß aus- schließlich aus der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung bestehen, weil die dort bezeichneten Unternehmen keinen Anhang aufzustellen brau- chen. Zu Nummer 2 — § 107 VerglO Bei der Ersetzung der Angaben handelt es sich lediglich um ei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.041 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 10/317, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 632.505–652.546 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2a08625fa37752aa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP