§ 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- LG Ingolstadt, 12.09.2023 – 1 HK O 1623/22
- BGH, 10.10.2005 – II ZR 90/03Zitiert von 14
- BFH, 29.07.2010 – VI R 30/07Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr zurückliegenden und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgten Aktienverkäufen ableiten - Zeitpunkt des Zuflusses des geldwerten Vorteils - BewertungsmaßstabZitiert von 10
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
- BGH, 10.07.2018 – II ZR 120/16Aktiengesellschaft: Frist für die Klage eines Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsbeschlusses zur Ausübung der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss; Beachtung des GleichbehandlungsgrundsatzesZitiert von 8
- BGH, 07.01.2008 – II ZR 283/06Zitiert von 19
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 26.11.2024 – 31 O 42/24 KfHAnfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer KGaA: Nichtigkeit einer Satzungsänderung zu Versammlungsorten sowie einer Kapitalerhöhung unter faktischem Bezugszwang KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 16.03.2017 – 18 U 226/13
- OLG Frankfurt am Main, 06.07.2010 – 5 U 205/07
16 Entscheidungen zu § 189 AktG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 189 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.