Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung

Stand: 10.06.2019

Bund16 Entscheidungen

Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.

§ 188 § 190