§ 151 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BFH, 17.12.1998 – IV R 21/97Zitiert von 18
- BFH, 30.03.1993 – IV R 57/91Zitiert von 18
- BFH, 09.02.1993 – VIII R 21/92Zitiert von 5
- BFH, 25.05.1984 – III R 103/81Zitiert von 2
- BFH, 03.11.1982 – I B 23/82Zitiert von 8
- LG Düsseldorf, 24.10.1980 – 1 O 148/80
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 151 AktG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.