Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 151 (weggefallen)

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Für § 151 AktG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 150a § 152