Gesetze / Adoptionswirkungsgesetz
AdWirkG§ 4 Unbegleitete Auslandsadoptionen
Stand: 01.04.2021
Wird zitiert von 32
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 25.03.2024 – 1 UF 266/23Zitiert von 1
- BVerwG, 02.07.2012 – 10 B 12/12 · Auslandsadoption; BindungswirkungZitiert von 3
- AG Bamberg, 06.10.2025 – Adop 0222 F 757/24
- OLG Braunschweig, 12.02.2025 – 1 UF 134/24
- AG Frankfurt am Main, 08.11.2023 – 463 F 27012/22 AD
- OVG NRW, 26.07.2016 – 19 A 1132/14
Zuletzt entschieden
- AG Frankfurt am Main, 27.01.2025 – 463 F 27005/24 AD
- AG Köln, 05.06.2024 – 312 F 182/23
- AG Bamberg, 03.06.2024 – Adop 0217 F 667/22
32 Entscheidungen zu § 4 AdWirkG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 AdWirkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AdWirkG/4#abs-1 (1) Eine ausländische Adoptionsentscheidung im Sinne von § 1 Absatz 2 wird nicht anerkannt, wenn die Adoption ohne eine internationale Adoptionsvermittlung gemäß § 2a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes vorgenommen worden ist. Abweichend hiervon kann eine Feststellung nach § 2 nur ergehen, wenn zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht und die Annahme für das Wohl des Kindes erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AdWirkG/4#abs-2 (2) Für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich.