Gesetze / Adoptionswirkungsgesetz

AdWirkG

§ 4 Unbegleitete Auslandsadoptionen

Stand: 01.04.2021

Bund2 Fassungen32 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AdWirkG/4#abs-1 (1) Eine ausländische Adoptionsentscheidung im Sinne von § 1 Absatz 2 wird nicht anerkannt, wenn die Adoption ohne eine internationale Adoptionsvermittlung gemäß § 2a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes vorgenommen worden ist. Abweichend hiervon kann eine Feststellung nach § 2 nur ergehen, wenn zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht und die Annahme für das Wohl des Kindes erforderlich ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AdWirkG/4#abs-2 (2) Für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich.

§ 3 § 5