§ 3
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 22
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 29.09.2006 – 10 TaBV 5/06
- EuGH, 12.10.2004 – C-313/02Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Beschäftigung nach Bedarf ohne festgelegtes Arbeitszeitausmaß KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- EuGH, 18.05.2004 – C-313/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 – OVG 1 B 23.12Sondernutzungsgebühr für eine Baustelleneinrichtung; Voraussetzungen von Überschreitungsgebühren bei Verlängerung der Nutzungszeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Berlin, 31.01.2013 – 16 K 7.12Zitiert von 1
- ArbG Berlin, 10.08.2022 – 60 Ca 15217/20
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 28.02.2023 – 13 K 307.16Zitiert von 2
- VG Berlin, 28.02.2023 – 13 K 306/16Zitiert von 2
- VG Berlin, 28.02.2023 – 13 K 133/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 AZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZG/3#abs-1 (1) Der Anteilzoll ist jeweils im Zusammenhang mit den Abrechnungen des Veredelungsverkehrs bei der hierfür zuständigen Zollstelle zu entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZG/3#abs-2 (2) Zahlungsaufschub wird nicht gewährt.