Gesetze / Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
AVAG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 01.09.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/1#abs-1 (1) Diesem Gesetz unterliegen
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/1#abs-2 (2) Abkommen nach Absatz 1 Nummer 2 werden als unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union durch die Durchführungsbestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. Unberührt bleiben auch die Regelungen der Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge; dies gilt insbesondere für die Regelungen über
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/1#abs-3 (3) Der Anwendungsbereich des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) bleibt unberührt.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 1 AVAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.09.2015 – XII ZB 75/13Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen Ehescheidungsurteil: Beschlussentscheidung des deutschen Gerichts; Vorrang einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung; Ausschluss der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Wahl der falschen Verfahrensart durch die InstanzgerichteZitiert von 13
- BGH, 12.10.2017 – IX ZB 64/14Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach dem deutsch-israelischen Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag: Versagung der Zulassung eines israelischen Urteils zur Zwangsvollstreckung bei fehlenden formellen Nachweisen; Zulassung zur Zwangsvollstreckung im Beschwerdeverfahren unter Verzicht auf formelle NachweiseZitiert von 3
- BGH, 14.03.2007 – XII ZB 174/04Zitiert von 6
- BGH, 11.07.2024 – IX ZB 17/23
- BGH, 08.02.2018 – IX ZB 10/18Vollstreckbarerklärung eines ausländisches Urteils: Verfahrensaussetzung bei Rechtbehelfseinlegung im Ursprungsmitgliedstaat
- BGH, 17.05.2017 – VII ZB 64/15Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem italienischen Titel gegen Sicherheitsleistung: Rechtsmissbräuchlicher Einwand des mangelnden Nachweises der Sicherheitsleistung durch öffentliche UrkundeZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 03.02.2026 – 4 W 65/25
- OLG Stuttgart, 13.10.2014 – 5 W 26/14
- OLG Stuttgart, 09.06.2010 – 5 W 15/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AVAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.08.2023 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. August 2023 (BGBl. I Nr. 216)
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17.04.2007 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikels 4 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. April 2007 (BGBl. I 529 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 529
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.