Gesetze / Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
AVAG§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Im Sinne dieses Gesetzes ist
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 2 AVAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 04.01.1993 – 16 W 70/92
- OLG Naumburg, 12.04.2010 – 1 AR 6/10 (Zust)
- OLG Düsseldorf, 18.02.2010 – I-24 W 2/10
- OLG Düsseldorf, 11.09.2008 – I-24 W 7/06
- OLG Köln, 02.12.2005 – 16 W 31/05
- OLG Köln, 17.05.2002 – 16 W 13 /02
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 AVAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.04.2007 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikels 4 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. April 2007 (BGBl. I 529 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 529
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.