§ 3
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 3 AStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 28.03.1984 – I R 101/80Zitiert von 1
- BFH, 30.07.1997 – II R 9/95Zitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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20.12.1996 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I 2049)
BGBl. 1996 I S. 2049
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17.04.1974 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. April 1974 (BGBl. I 933)
BGBl. 1974 I S. 933
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.