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Artikel 12 · BT-Drs. 13/4839 · S. 76
Zu Artikel 12 (Einkommensteuergesetz)
Zu Artikel 12 (Einkommensteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ la EStG) Deutsche Diplomaten, die gemeinsam mit ihrem Ehe- gatten nicht die Voraussetzungen der unbeschränk- ten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG erfüllen (etwa weil der Ehegatte nicht die deutsche Staatsangehö- rigkeit besitzt und eigene Einkünfte im Ausland er- zielt), sollen steuerlich nicht schlechter behandelt werden als andere Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an einem ausländischen Dienstort tätig sind. Durch diese gesetzliche Regelung ist sicher- gestellt, daß auch diese Personengruppe familien- bezogene Entlastungen (Ehegattenveranlagung und Splitting, Haushaltsfreibetrag und Kinderbetreuungs- kosten) in Anspruch nehmen kann, wenn sie aus- schließlich oder fast ausschließlich ihre Einkünfte in Deutschland erzielt. Die Einkünfte des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind dabei in die Be- rechnung miteinzubeziehen. Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/4839 Zu Nummer 2 (§ 3 EStG) Zu Buchstabe a (Nummer 2) Nach der bisherigen Fassung der Nummer 2 sind Überbrückungsgelder nach § 55 a des Arbeitsförde- rungsgesetzes (AFG) steuerfrei. Darüber hinaus wer- den auch Existenzgründungsbeihilfen gewährt, die der Aufstockung der Leistungen nach § 55 a AFG dienen. Diese Leistungen werden teilweise aus Lan- desmitteln, teilweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds aufgebracht. Sie sind jedoch nicht steuer- frei, weil es an der dafür erforderlichen Benennung in § 3 Nr. 2 EStG fehlt. Die unterschiedliche steuerli- che Behandlung von Überbrückungsgeld und Exi- stenzgründungsbeihilfen, soweit sie der Aufstockung des Überbrückungsgelds i. S. d. § 55 a AFG dienen, ist sachlich nicht gerechtfertigt, da die Existenzgrün- dungsbeihilfen in diesen Fällen ausdrücklich eine bereits steuerfrei gewäh
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.064 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/4839, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 340.612–360.676 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 0adb6d20bd8c57f8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP