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Artikel 12 · BT-Drs. 13/4839 · S. 76

Zu Artikel 12 (Einkommensteuergesetz)

Zu Artikel 12 (Einkommensteuergesetz)
Zu Nummer 1 (§ la EStG)
Deutsche Diplomaten, die gemeinsam mit ihrem Ehe-
gatten nicht die Voraussetzungen der unbeschränk-
ten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG erfüllen (etwa
weil der Ehegatte nicht die deutsche Staatsangehö-
rigkeit besitzt und eigene Einkünfte im Ausland er-
zielt), sollen steuerlich nicht schlechter behandelt
werden als andere Angehörige des öffentlichen
Dienstes, die an einem ausländischen Dienstort tätig
sind. Durch diese gesetzliche Regelung ist sicher-
gestellt, daß auch diese Personengruppe familien-
bezogene Entlastungen (Ehegattenveranlagung und
Splitting, Haushaltsfreibetrag und Kinderbetreuungs-
kosten) in Anspruch nehmen kann, wenn sie aus-
schließlich oder fast ausschließlich ihre Einkünfte in
Deutschland erzielt. Die Einkünfte des nicht dauernd
getrennt lebenden Ehegatten sind dabei in die Be-
rechnung miteinzubeziehen.
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/4839
Zu Nummer 2 (§ 3 EStG)
Zu Buchstabe a (Nummer 2)
Nach der bisherigen Fassung der Nummer 2 sind
Überbrückungsgelder nach § 55 a des Arbeitsförde-
rungsgesetzes (AFG) steuerfrei. Darüber hinaus wer-
den auch Existenzgründungsbeihilfen gewährt, die
der Aufstockung der Leistungen nach § 55 a AFG
dienen. Diese Leistungen werden teilweise aus Lan-
desmitteln, teilweise aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds aufgebracht. Sie sind jedoch nicht steuer-
frei, weil es an der dafür erforderlichen Benennung
in § 3 Nr. 2 EStG fehlt. Die unterschiedliche steuerli-
che Behandlung von Überbrückungsgeld und Exi-
stenzgründungsbeihilfen, soweit sie der Aufstockung
des Überbrückungsgelds i. S. d. § 55 a AFG dienen,
ist sachlich nicht gerechtfertigt, da die Existenzgrün-
dungsbeihilfen in diesen Fällen ausdrücklich eine
bereits steuerfrei gewäh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.064 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/4839, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 340.612–360.676 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 0adb6d20bd8c57f8….

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