Gesetze / Anreizregulierungsverordnung
ARegV§ 10 Erweiterungsfaktor
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/10#abs-1 (1) Ändert sich während der Regulierungsperiode die Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers nachhaltig, wird dies bei der Bestimmung der Erlösobergrenze durch einen Erweiterungsfaktor berücksichtigt. Die Ermittlung des Erweiterungsfaktors erfolgt nach der Formel in Anlage 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/10#abs-2 (2) Die Versorgungsaufgabe bestimmt sich nach der Fläche des versorgten Gebietes und den von den Netzkunden bestimmten Anforderungen an die Versorgung mit Strom und Gas, die sich auf die Netzgestaltung unmittelbar auswirken. Eine nachhaltige Änderung der Versorgungsaufgabe im Sinne des Absatz 1 Satz 1 liegt vor, wenn sich einer oder mehrere der Parameter
im Antragszeitpunkt dauerhaft und in erheblichem Umfang geändert haben. Von einer Änderung in erheblichem Umfang nach Satz 2 ist in der Regel auszugehen, wenn sich dadurch die Gesamtkosten des Netzbetreibers nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile um mindestens 0,5 Prozent erhöhen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/10#abs-3 (3) Die Parameter nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 dienen insbesondere der Berücksichtigung des unterschiedlichen Erschließungs- und Anschlussgrades von Gasversorgungsnetzen. Sie müssen hinsichtlich ihrer Aussagekraft mit denjenigen nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 vergleichbar sein. Bei ihrer Auswahl ist § 13 Abs. 3 entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/10#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 finden bei Betreibern von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen sowie bei Hochspannungsnetzen von Betreibern von Verteilernetzen keine Anwendung. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Netzbetreibers nach Absatz 2 Satz 3 bleiben die Kosten des Hochspannungsnetzes unberücksichtigt.
Wird zitiert von 86 Entscheidungen zu § 10 ARegV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 – 3 Kart 883/18
- OLG Düsseldorf, 10.10.2018 – 3 Kart 124/17 (V)
- OLG Düsseldorf, 20.09.2017 – VI-3 Kart 38/16 (V)
- OLG Düsseldorf, 10.10.2018 – 3 Kart 78/17 (V)
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 – VI-3 Kart 264/09 (V)
- OLG Düsseldorf, 05.09.2012 – VI-3 Kart 58/11 (V)
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.10.2021 – EnVR 76/20Anreizregulierung: Bestimmung der Anzahl der Anschluss- und Einspeisepunkte zur Ermittlung des Erweiterungsfaktors bei Änderung der Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers – Erweiterungsfaktor IV
- BGH, 04.05.2021 – EnVR 22/20Anpassung der Erlösobergrenze: Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf Gewährung der Fortschreibung des Erweiterungsfaktors bei einer weiteren Parametererhöhung - Erweiterungsfaktor II
- BGH, 04.05.2021 – EnVR 14/20Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anpassung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode aufgrund einer bereits eingetretenen nachhaltigen Änderung der Versorgungsaufgabe durch Parameteränderungen auf der Hochspannungsebene - Erweiterungsfaktor III
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 ARegV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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14.09.2016 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2016 (BGBl. I 2147)
BGBl. 2016 I S. 2147
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14.08.2013 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. August 2013 (BGBl. I 3250)
BGBl. 2013 I S. 3250
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03.09.2010 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. September 2010 (BGBl. I 1261)
BGBl. 2010 I S. 1261
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