§ 350 Beschwer
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 97
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Nach Gewicht
- FG Köln, 26.08.2015 – 3 K 2649/14Zitiert von 1
- FG Köln, 12.10.2012 – 13 V 2802/12Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 – 17 K 17001/24
- BFH, 06.07.2011 – II R 43/10(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2011 II R 44/10 - Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker - Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG - Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage - Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren - Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)Zitiert von 6
- BFH, 06.07.2011 – II R 44/10(Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker - Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG - Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage - Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren - Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)Zitiert von 18
- BFH, 05.11.2009 – IV R 40/07Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BFH, 18.03.2026 – III R 10/25(Kindergeld; Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Austrittsabkommen))Zitiert von 5
- FG Düsseldorf, 21.01.2026 – 9 K 1503/24 E,F
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2025 – 15 K 2200/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 350 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Befugt, Einspruch einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein.