§ 349 (weggefallen)
Stand: 13.04.2025
Für § 349 AO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 349 AO →
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Nach Gewicht
- BFH, 13.12.1983 – VIII R 67/81Zitiert von 1
- BFH, 11.12.1984 – VII B 41/84Zitiert von 2
- OVG NRW, 15.07.2020 – 1 E 185/19Zitiert von 10
- BGH, 16.11.2000 – III ZR 1/00Zitiert von 4
- BGH, 22.11.1985 – 2 StR 64/85Zitiert von 2
- BFH, 21.09.2000 – IV R 54/99Einkommensteuer: Umfang der Tarifbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG bei Einbringung einer Praxis in eine Sozietät zu Teilwerten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
Zuletzt entschieden
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 – 4 K 1663/07Zitiert von 4
- BFH, 23.11.1999 – VII R 106/98Steuerberaterprüfung: Anforderungen an das verwaltungsinterne Kontrollverfahren zum Überdenken von Prüfungsentscheidungen; Durchführung während des Klageverfahrens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 21.10.1999 – IR 25/99
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 349 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.