Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen12 Entscheidungen

Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.

§ 324 § 326