§ 227 Erlass
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 1.242
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Nach Gewicht
- BFH, 28.11.2016 – GrS 1/15Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - Entscheidungserheblichkeit einer dem Großen Senat vorgelegten Rechtsfrage
- FG Hamburg, 20.12.2022 – 4 K 79/22Zitiert von 1
- VG Münster, 21.05.2014 – 9 K 1251/11Zitiert von 5
- BFH, 21.01.2015 – X R 40/12Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei Versagung des Sonderausgabenabzugs für an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten gezahltes SchulgeldZitiert von 20
- FG Hamburg, 13.04.2018 – 4 K 41/15Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 – 2 S 1750/15Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.05.2026 – 9 E 197/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 11.05.2026 – 9 E 198/25
- FG München, 25.04.2026 – 4 K 2179/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 227 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden.