§ 223 (weggefallen)
Stand: 13.04.2025
Für § 223 AO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 223 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 – 6 C 11221/12Zitiert von 6
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 – 25 K 1546/02Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 – 25 K 1610/02
- VG Düsseldorf, 05.10.2001 – 25 K 1184/01Zitiert von 1
- BFH, 05.11.1992 – I R 41/92Einkommensteuer: Einbeziehung der vom Vergütungsschuldner übernommenen und tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage der Abzugsteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BFH, 20.08.1985 – VII R 182/82Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- VG Schwerin, 28.02.2023 – 4 A 1679/18 SNZitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 04.12.2020 – 10 LC 402/18Zitiert von 9
- FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 – 6 K 2254/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 223 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.