§ 177 Berichtigung von materiellen Fehlern
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/177#abs-1 (1) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/177#abs-2 (2) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zuungunsten und zugunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/177#abs-3 (3) Materielle Fehler im Sinne der Absätze 1 und 2 sind alle Fehler einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 129, die zur Festsetzung einer Steuer führen, die von der kraft Gesetzes entstandenen Steuer abweicht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/177#abs-4 (4) § 164 Absatz 2, § 165 Absatz 2 und § 176 bleiben unberührt.
Wird zitiert von 220 Entscheidungen zu § 177 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 10.06.2009 – 1 BvR 571/07Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Fehlersaldierung nach § 177 AO mit anpassungsverjährten Besteuerungsgrundlagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BFH, 22.04.2015 – X R 24/13(Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheids)Zitiert von 5
- BFH, 05.08.1986 – IX R 13/81Zitiert von 11
- FG Hamburg, 01.10.2020 – 6 K 188/18Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 23.01.2013 – 9 K 43/12
- BFH, 08.03.1989 – X R 116/87Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BFH, 03.06.2026 – X R 2/24 (X R 10/23), X R 2/24, X R 10/23Nachträgliche gesonderte Feststellung eines verbleibenden Vermögensstock-Spendenvortrags
- BFH, 15.04.2026 – X R 28/24Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von AltersvorsorgebeiträgenZitiert von 1
- FG Düsseldorf, 31.03.2026 – 10 K 48/25 E, G
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