Gesetze / Allgemeine Meisterprüfungsverordnung
AMVO§ 1 Gegenstand
Stand: 10.06.2019
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 1 AMVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 23.06.2021 – 3 Ni 2/20, verb. m. 3 Ni 24/20, 3 Ni 3/21Patentnichtigkeitssache – "Sitagliptin, gegebenenfalls in Form eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes, insbesondere Sitagliptinphosphat-Monohydrat, in Kombination mit Metformin, gegebenenfalls in Form eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes, insbesondere Hydrochlorid" – Zur Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel – Wirkstoffkombination von Arzneimitteln
- BPatG, 09.10.2020 – 3 Ni 4/19, verb. mit 3 Ni 8/19, verb. mit 3 Ni 9/19, verb. mit 3 Ni 10/19, verb. mit 3 Ni 11/19(Nichtigkeitsklageverfahren – "Wirkstoffkombination Ezetimib/Simvastatin" – Zur Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel – Zum Ausgleich des Rückstandes in der wirtschaftlichen Verwertung einer Erfindung durch ein ergänzendes Schutzzertifikat – Für die Bestimmung des durch das ergänzende Schutzzertifikat mit einem verlängerten Schutz zu versehenden Erfindungsgegenstandes kommt es allein auf die Angabe im Grundpatent an – Zur Bewertung der Frage, ob eine Wirkstoffkombination als gesonderte Erfindung anzusehen ist - Für die Beurteilung der Voraussetzungen in Art. 3 lit. c) EGV 469/2009 (AMVO), dass für das Erzeugnis nicht bereits ein Zertifikat erteilt wurde, ist allein auf den Zeitpunkt der ersten arzneimittelrechtlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen eines der Wirkstoffe abzustellen – Zur Frage, ob ein Grundpatent einen Wirkstoff schützt oder ob eine Wirkstoffkombination eine eigenständige Innovation bildet.)Zitiert von 1
- BPatG, 04.06.2024 – 3 Ni 22/22 (EP), 3 Ni 25/22 (EP), 3 Ni 29/22 (EP)
- BPatG, 04.06.2024 – 3 Ni 2/24 (EP)
- BPatG, 29.03.2011 – 3 Ni 22/10Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für ein Arzneimittel - "Escitolapram II" - Zweifel, ob es sich um das gleiche Erzeugnis handeltZitiert von 2
- BGH, 21.03.1958 – 2 StR 393/57Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BPatG, 15.05.2018 – 4 Ni 12/17Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Truvada (ergänzendes Schutzzertifikat)" – zu den Voraussetzungen und zum Prüfungsumfang für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel – zur Spezifizierung eines Wirkstoffs – zur Verwendung von Oberbegriffen und funktionellen Umschreibungen - zu den Erteilungsvoraussetzungen eines Schutzzertifikats bei Wirkstoffkombinationen zweier antiretroviraler Wirkstoffe
- BVerfG, 07.01.1959 – 1 BvR 100/57Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung (§ 25 Abs. 1 BVerfGG). - Auch eine Rechtsverordnung aus vorkonstitutioneller Zeit kann die Berufsausübung regeln. - "Apothekenmonopol" und DrogistenZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AMVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.