Gesetze / Allgemeine Meisterprüfungsverordnung
AMVO§ 1 Gegenstand
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BPatG, 23.06.2021 – 3 Ni 2/20, verb. m. 3 Ni 24/20, 3 Ni 3/21Patentnichtigkeitssache – "Sitagliptin, gegebenenfalls in Form eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes, insbesondere Sitagliptinphosphat-Monohydrat, in Kombination mit Metformin, gegebenenfalls in Form eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes, insbesondere Hydrochlorid" – Zur Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel – Wirkstoffkombination von Arzneimitteln
- BPatG, 09.10.2020 – 3 Ni 4/19, verb. mit 3 Ni 8/19, verb. mit 3 Ni 9/19, verb. mit 3 Ni 10/19, verb. mit 3 Ni 11/19(Nichtigkeitsklageverfahren – "Wirkstoffkombination Ezetimib/Simvastatin" – Zur Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel – Zum Ausgleich des Rückstandes in der wirtschaftlichen Verwertung einer Erfindung durch ein ergänzendes Schutzzertifikat – Für die Bestimmung des durch das ergänzende Schutzzertifikat mit einem verlängerten Schutz zu versehenden Erfindungsgegenstandes kommt es allein auf die Angabe im Grundpatent an – Zur Bewertung der Frage, ob eine Wirkstoffkombination als gesonderte Erfindung anzusehen ist - Für die Beurteilung der Voraussetzungen in Art. 3 lit. c) EGV 469/2009 (AMVO), dass für das Erzeugnis nicht bereits ein Zertifikat erteilt wurde, ist allein auf den Zeitpunkt der ersten arzneimittelrechtlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen eines der Wirkstoffe abzustellen – Zur Frage, ob ein Grundpatent einen Wirkstoff schützt oder ob eine Wirkstoffkombination eine eigenständige Innovation bildet.)Zitiert von 1
- BPatG, 04.06.2024 – 3 Ni 22/22 (EP), 3 Ni 25/22 (EP), 3 Ni 29/22 (EP)
- BPatG, 04.06.2024 – 3 Ni 2/24 (EP)
- BPatG, 29.03.2011 – 3 Ni 22/10Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für ein Arzneimittel - "Escitolapram II" - Zweifel, ob es sich um das gleiche Erzeugnis handeltZitiert von 2
- BGH, 21.03.1958 – 2 StR 393/57Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BPatG, 15.05.2018 – 4 Ni 12/17Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Truvada (ergänzendes Schutzzertifikat)" – zu den Voraussetzungen und zum Prüfungsumfang für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel – zur Spezifizierung eines Wirkstoffs – zur Verwendung von Oberbegriffen und funktionellen Umschreibungen - zu den Erteilungsvoraussetzungen eines Schutzzertifikats bei Wirkstoffkombinationen zweier antiretroviraler Wirkstoffe
- BVerfG, 07.01.1959 – 1 BvR 100/57Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung (§ 25 Abs. 1 BVerfGG). - Auch eine Rechtsverordnung aus vorkonstitutioneller Zeit kann die Berufsausübung regeln. - "Apothekenmonopol" und DrogistenZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AMVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.