Gesetze / Allgemeine Meisterprüfungsverordnung
AMVO§ 2 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils III
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMstPrV/2#abs-1 (1) Durch die Prüfung in Teil III hat der Prüfling in den in Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er als Betriebsinhaber, Betriebsinhaberin oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMstPrV/2#abs-2 (2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und berufliche Entwicklungspotenziale im Handwerk bewerten sowie Entscheidungsnotwendigkeiten darstellen kann. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben im Rahmen der Gründung und Übernahme eines Unternehmens unter Berücksichtigung persönlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Ziele vorzubereiten, durchzuführen und zu bewerten sowie ihre Bedeutung für ein Unternehmenskonzept zu begründen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, unter Berücksichtigung unternehmensbezogener Stärken und Schwächen sowie marktbezogener Chancen und Risiken, ein Unternehmen zu führen, betriebliche Wachstumspotenziale zu identifizieren und Unternehmensstrategien zu entwickeln. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis k aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 2 AMVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 18.07.2017 – 14 W (pat) 13/16(Patentbeschwerdeverfahren – "Paclitaxel freisetzender Stent" - Medizinprodukt-Arzneimittel-Kombination - Medizinprodukt, das als ergänzenden Bestandteil ein Erzeugnis im Sinne von Art. 1 (b) EGV 469/2009 enthält - Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Anwendbarkeit der EGV 469/2009)
- BPatG, 11.12.2007 – 3 Ni 59/05 (EU)
- BPatG, 18.12.2018 – 14 W (pat) 1/18(Patentbeschwerdeverfahren – "Futtermitteladditiv" – zur Frage einer analogen Anwendbarkeit der EGV 469/2009 auf Futtermitteladditive)
- BPatG, 04.06.2024 – 3 Ni 2/24 (EP)
- BPatG, 04.06.2024 – 3 Ni 22/22 (EP), 3 Ni 25/22 (EP), 3 Ni 29/22 (EP)
- BGH, 09.06.2011 – X ZR 68/08Europäisches Patent: Patentfähigkeit der Entdeckung der Möglichkeit der Behandlung eines Krankheitssymptoms des Morbus Alzheimer mit einem vorbekannten Wirkstoff - MemantinZitiert von 13
Zuletzt entschieden
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