§ 6a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 27.11.2019 – 3 StR 233/19 · Anabolika als bedenkliche ArzneimittelZitiert von 12
- BGH, 18.09.2013 – 2 StR 365/12Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport: Bezugnahme auf den jährlich aktualisierten Anhang zum Übereinkommen gegen Doping durch BlankettstrafnormZitiert von 11
- BGH, 07.08.2018 – 3 StR 345/17Herstellen und Handeltreiben mit Dopingmitteln: Konkurrenzverhältnis der TatvariantenZitiert von 10
- BGH, 05.08.2009 – 5 StR 248/09Zitiert von 9
- LG Bonn, 06.02.2012 – 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11
- BGH, 05.12.2017 – 4 StR 389/17Anti-Doping-Gesetz: Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln in nicht geringen Mengen zum Eigendoping im nicht mit Wettkampfteilnahmen verbundenen KraftsportZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.11.2020 – 2 StR 317/19Gewährung eines Vorteils als Gegenleistung für die Vornahme einer Diensthandlung durch Verletzung von Dienstpflichten: Abgrenzung der Bestechlichkeit und Bestechung von der Vorteilsannahme und VorteilsgewährungZitiert von 17
- BGH, 14.10.2014 – 2 StR 124/14Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken: Begriff der Abgabe; Vollendung der Tat im Falle einer VersendungZitiert von 1
- BGH, 14.12.2011 – 5 StR 425/11Unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Annahme einer BewertungseinheitZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6a AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 6a AMG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.