Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
Stand: 10.06.2019
§ 32 Absatz 4 und § 34 Absatz 5 in der bis 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn der Einkommensteuerbescheid vor dem 1. Januar 2013 ausgefertigt worden ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 107a ALG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 17.08.2000 – B 10 LW 8/00 RZitiert von 8
- BSG, 06.02.2001 – B 10 LW 11/99 RZitiert von 2
- BSG, 06.02.2001 – B 10 LW 13/99 RZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 107a neu gefasst durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3057 761)
BGBl. 2011 I S. 3057
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