Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes
AGGrdstVG§ 1
Stand: 01.08.2026
Die Veräußerung von Grundstücken, die kleiner
als zwei Hektar sind, bedarf keiner Genehmigung nach dem
Grundstückverkehrsgesetz.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 AGGrdstVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Brandenburg, 01.03.2018 – 5 WLw 17/17Zitiert von 7
- OLG Brandenburg, 14.06.2018 – 5 WLw 19/17
- OLG Brandenburg, 04.05.2017 – 5 WLw 9/15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.