Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Hinterlegungsgesetz
BayHintGArt 3 Justizverwaltung
Stand: 25.08.2026
Hinterlegungsgeschäfte sind Angelegenheiten der Justizverwaltung. Sie werden in der Regel von Beamten der Fachlaufbahn Justiz, die für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind, wahrgenommen.