Art 7
Stand: 22.07.2026
Die Union achtet auf die Kohärenz zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen und trägt dabei unter Einhaltung des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung ihren Zielen in ihrer Gesamtheit Rechnung.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu Art 7 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuG, 02.02.2022 – T-616/18Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 29.01.2018 – A 3 K 6202/16Zitiert von 1
- EuGH, 10.12.2015 – T-512/12Zitiert von 6
- EuGH, 04.10.2018 – C-420/16
- VGH Hessen, 12.08.2025 – 2 A 1129/25.AZitiert von 2
- EuGH, 06.06.2024 – C-255/22
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 7 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.