Art 269
Stand: 22.07.2026
Der Gerichtshof ist für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit eines nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union erlassenen Rechtsakts des Europäischen Rates oder des Rates nur auf Antrag des von einer Feststellung des Europäischen Rates oder des Rates betroffenen Mitgliedstaats und lediglich im Hinblick auf die Einhaltung der in dem genannten Artikel vorgesehenen Verfahrensbestimmungen zuständig.
Der Antrag muss binnen eines Monats nach der jeweiligen Feststellung gestellt werden. Der Gerichtshof entscheidet binnen eines Monats nach Antragstellung.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 269 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 03.12.2020 – C-650/18
- EuGH, 03.06.2021 – C-650/18Nichtigkeitsklage gegen eine Entschließung des Europäischen Parlaments nach Art. 7 EUV: Nichtberücksichtigung von Enthaltungen bei der Berechnung der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- EuGH, 16.02.2022 – C-157/21Zitiert von 13
- EuGH, 02.12.2021 – C-156/21Zitiert von 1
- EuGH, 16.02.2022 – C-156/21Europäisches Haushaltsrecht: Konditionalitätsregelung zum Schutz des Unionshaushalts bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- EuGH, 05.06.2025 – C-408/25Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Regensburg, 24.04.2024 – 81 O 2082/22Zitiert von 1
- OLG Nürnberg, 22.02.2023 – 4 U 2927/21
- VG Berlin, 03.05.2022 – 21 K 3/22 AZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 269 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.