Art 51 (ex-Artikel 45 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 81
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 01.02.2017 – C-392/15Zitiert von 8
- EuGH, 10.09.2015 – C-151/14Zitiert von 4
- EuGH, 16.07.2015 – C-293/14Zitiert von 3
- EuGH, 03.06.2015 – C-168/14
- EuGH, 16.06.2015 – C-593/13Dienstleistungsrichtlinie: Unzulässigkeit der Verpflichtung von Zertifizierungseinrichtungen zu einem satzungsmäßigen Sitz im Inland KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- EuGH, 05.09.2013 – C-327/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.04.2026 – C-326/26Zitiert von 2
- BGH, 21.01.2026 – IV ZR 40/25Wirksamkeit eines von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundeten Testaments eines niederländischen Staatsangehörigen am deutschen WohnsitzZitiert von 1
- EuGH, 13.03.2025 – C-715/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 51 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Tätigkeiten, die in einem Mitgliedstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, findet dieses Kapitel in dem betreffenden Mitgliedstaat keine Anwendung.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschließen, dass dieses Kapitel auf bestimmte Tätigkeiten keine Anwendung findet.