Art 61 (ex-Artikel 54 EGV)
Stand: 01.12.2009
Solange die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht aufgehoben sind, wendet sie jeder Mitgliedstaat ohne Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort auf alle in Artikel 56 Absatz 1 bezeichneten Erbringer von Dienstleistungen an.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 61 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 11.06.2015 – C-98/14Glücksspiele: Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Verbot des Betriebs von Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 140
- EuGH, 16.01.2014 – C-24/12
- EuGH, 30.04.2013 – C-628/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.