Art 337 (ex-Artikel 284 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 4
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- EuGH, 06.09.2012 – C-490/10Zitiert von 5
- EuGH, 18.04.2012 – C-490/10
- BVerfG, 30.06.2009 – 2 BvE 2/08 · LissabonZitiert von 102
- EuGH, 28.07.2016 – C-131/15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt.