Art 151 (ex-Artikel 136 EGV)
Stand: 22.07.2026
Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.
Zu diesem Zweck führen die Union und die Mitgliedstaaten Maßnahmen durch, die der Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten, insbesondere in den vertraglichen Beziehungen, sowie der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung tragen.
Sie sind der Auffassung, dass sich eine solche Entwicklung sowohl aus dem eine Abstimmung der Sozialordnungen begünstigenden Wirken des Binnenmarkts als auch aus den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren sowie aus der Angleichung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergeben wird.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu Art 151 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 04.10.2024 – C-541/20Straßenverkehrssektor: Rechtmäßigkeit der Regelungen des Mobilitätspakets I zu Lenk- und Ruhezeiten, Rückkehrpflichten, Kabotage und Entsendung von Kraftfahrern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- EuGH, 11.11.2025 – C-19/23Zitiert von 2
- EuGH, 14.11.2023 – C-541/20
- EuGH, 14.01.2025 – C-19/23
- VG Köln, 12.05.2023 – 25 K 1373/21
- EuGH, 26.03.2020 – C-119/19
Zuletzt entschieden
- EuGH, 17.09.2026 – C-764/26Einkommensteuer: Unzulässigkeit des Ausschlusses von im Schweizer Haushalt eines Grenzgängers erbrachten Handwerkerleistungen von der Steuerermäßigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BAG, 28.04.2026 – 5 AZR 96/25Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - BenachteiligungZitiert von 1
- EuGH, 26.09.2024 – C-387/22Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 151 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.