Art 237 (ex-Artikel 204 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Rat wird von seinem Präsidenten aus eigenem Entschluss oder auf Antrag eines seiner Mitglieder oder der Kommission einberufen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 237 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 16.02.2022 – C-156/21Europäisches Haushaltsrecht: Konditionalitätsregelung zum Schutz des Unionshaushalts bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- EuGH, 16.02.2022 – C-157/21Zitiert von 13
- EuGH, 02.12.2021 – C-156/21Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.