Art 155 (ex-Artikel 139 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/155#abs-1 (1) Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Beziehungen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen führen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/155#abs-2 (2) Die Durchführung der auf Unionsebene geschlossenen Vereinbarungen erfolgt entweder nach den jeweiligen Verfahren und Gepflogenheiten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten oder – in den durch Artikel 153 erfassten Bereichen – auf gemeinsamen Antrag der Unterzeichnerparteien durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission. Das Europäische Parlament wird unterrichtet.
Der Rat beschließt einstimmig, sofern die betreffende Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen betreffend einen der Bereiche enthält, für die nach Artikel 153 Absatz 2 Einstimmigkeit erforderlich ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu Art 155 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 02.09.2021 – C-928/19Zitiert von 6
- EuGH, 20.01.2021 – C-928/19
- EuG, 24.10.2019 – T-310/18Zitiert von 4
- EuGH, 16.06.2011 – C-155/10
- EuGH, 15.12.2015 – C-132/14,C-136/14Zitiert von 2
- EuGH, 25.06.2015 – C-132/14, C-133/14, C-134/14, C-135/14, C-136/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14Verfassungsmäßigkeit bestimmter Beschränkungen einer sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen; unzulässige Rechtsfortbildung durch Gerichte bei Auslegung gegen den Willen des Gesetzgebers (sachgrundlose Befristung)Zitiert von 244
- EuG, 15.09.2016 – T-456/14Zitiert von 3
- EuGH, 15.09.2011 – C-313/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 155 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.