Art 152
Stand: 22.07.2026
Die Union anerkennt und fördert die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme. Sie fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner.
Der Dreigliedrige Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung trägt zum sozialen Dialog bei.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu Art 152 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 11.11.2025 – C-19/23Zitiert von 2
- EuGH, 02.09.2021 – C-928/19Zitiert von 6
- EuG, 24.10.2019 – T-310/18Zitiert von 4
- EuGH, 21.04.2016 – C-105/15 P, C-106/15 P, C-107/15 P, C-108/15 P, C-109/15 PZitiert von 3
- BAG, 28.04.2026 – 5 AZR 96/25Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - BenachteiligungZitiert von 1
- BAG, 26.11.2025 – 5 AZR 155/22Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - TeilzeitarbeitZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- EuGH, 05.03.2026 – C-145/26Zitiert von 2
- BAG, 26.11.2025 – 5 AZR 118/23Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - TeilzeitarbeitZitiert von 1
- EuGH, 03.07.2025 – C-210/24Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 152 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.