Art 118
Stand: 22.07.2026
Im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen zur Schaffung europäischer Rechtstitel über einen einheitlichen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der Union sowie zur Einführung von zentralisierten Zulassungs-, Koordinierungs- und Kontrollregelungen auf Unionsebene.
Der Rat legt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Sprachenregelungen für die europäischen Rechtstitel fest. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu Art 118 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 11.12.2012 – C-274/11
- EuGH, 16.04.2013 – C-274/11,C-295/11Zitiert von 15
- EuGH, 18.11.2014 – C-146/13Zitiert von 1
- EuGH, 18.11.2014 – C-147/13
- EuGH, 05.05.2015 – C-146/13Zitiert von 8
- EuGH, 05.05.2015 – C-147/13Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- EuGH, 14.07.2022 – C-159/20Zitiert von 2
- EuGH, 17.03.2022 – C-159/20
- BVerfG, 13.02.2020 – 2 BvR 739/17 · Einheitliches PatentgerichtZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 118 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.