Art 326 (ex-Artikel 27a bis 27e, 40 bis 40b und 43 bis 45 EUV sowie ex-Artikel 11 und 11a EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- EuGH, 11.12.2012 – C-274/11
- EuGH, 16.04.2013 – C-274/11,C-295/11Zitiert von 9
- BVerfG, 13.02.2020 – 2 BvR 739/17 · Einheitliches PatentgerichtZitiert von 10
- BVerfG, 30.06.2009 – 2 BvE 2/08 · LissabonZitiert von 102
- BVerfG, 13.10.2022 – 2 BvR 1111/21Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmungsgesetze zu den ESM- und IGA-Änderungsübereinkommen - Zum Begriff der "Übertragung von Hoheitsrechten" iSd Art 23 Abs 1 S 2 GG - hier: Möglichkeit einer Übertragung von Hoheitsrechten bzw faktische Änderung der Rahmenbedingungen des Integrationsprogramms der EU, die zu einer Verletzung von Art 38 Abs 1 S 1 GG führen könnte, ist nicht substantiiert dargelegt
- BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20 · Einheitliches Patentgericht II - eAZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 30.07.2019 – 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig - keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag an der Errichtung der europäischen BankenunionZitiert von 19
- EuGH, 30.04.2014 – C-209/13Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 23.12.2011 – II-8 WF 263/11
9 Entscheidungen zu Art 326 AEUV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 326 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Sie darf weder den Binnenmarkt noch den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beeinträchtigen. Sie darf für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten weder ein Hindernis noch eine Diskriminierung darstellen noch darf sie zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten führen.