Art 115 (ex-Artikel 94 EGV)
Stand: 22.07.2026
Unbeschadet des Artikels 114 erlässt der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses Richtlinien für die Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu Art 115 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 22.05.2025 – C-524/23Zitiert von 1
- FG Köln, 24.06.2026 – 3 K 2419/25
- EuGH, 20.04.2023 – C-348/22Dienstleistungen im Binnenmarkt: Unmittelbare Wirkung der Pflicht zu einem Auswahlverfahren sowie des Verbots der automatischen Verlängerung von Seekonzessionen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- EuGH, 08.11.2022 – C-885/19Staatliche Beihilfen: Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission über eine Beihilfe Luxemburgs zugunsten von Fiat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- EuGH, 28.01.2016 – C-122/15
- BVerfG, 30.07.2019 – 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig - keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag an der Errichtung der europäischen BankenunionZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- EuGH, 12.02.2026 – C-90/26
- FG Köln, 20.12.2024 – 2 V 1597/24Zitiert von 1
- EuG, 29.05.2024 – T-360/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 115 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.