Art 113 (ex-Artikel 93 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 32
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Köln, 20.12.2024 – 2 V 1597/24Zitiert von 1
- EuGH, 15.09.2022 – C-695/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 09.10.2015 – 14 A 1851/15Zitiert von 5
- OVG NRW, 27.07.2015 – 14 A 1107/15
- VG Arnsberg, 23.07.2015 – 5 K 1084/14
- EuGH, 25.06.2015 – C-132/14, C-133/14, C-134/14, C-135/14, C-136/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 11.06.2026 – C-386/24Zitiert von 1
- EuGH, 09.10.2025 – C-775/25
- EuGH, 22.05.2025 – C-524/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 113 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Rat erlässt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist.