Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 9 (weggefallen)
Für § 9 AEG 1994 liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 9 AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 27.11.2009 – 18 K 5401/08
- OVG NRW, 05.10.2010 – 13 A 29/10
- BVerwG, 07.12.2011 – 6 C 39.10Zitiert von 58
- BVerwG, 17.05.2006 – 6 C 22.04Zitiert von 22
- EuGH (GA), Schlussanträge vom 26.05.2016 – C-482/14
- BGH, 17.02.2004 – VI ZR 69/03Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- EuGH, 28.06.2017 – C-482/14Zitiert von 1
- BVerwG, 18.05.2010 – 3 C 21.09Zitiert von 14
- OLG Frankfurt am Main, 10.10.2006 – 11 U 46/05 (Kart)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 AEG 1994 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.04.2005 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I 1138)
BGBl. 2005 I S. 1138
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21.06.2002 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I 2191)
BGBl. 2002 I S. 2191
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.